Die Nachfolgeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder erfolgreichen Geschäftsstrategie und ein akutes Thema vor allem im Mittelstand. Bei der Planung der Nachfolge müssen jedoch viele wichtige Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf Steuern. In diesem Artikel werden wir uns mit den Steueraspekten der Unternehmensnachfolge beschäftigen und aufzeigen, worauf Sie achten sollten und wann es sinnvoll wird einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Warum sorgfältige Planung wichtig ist
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige und frühzeitige Vorbereitung erfordert, um eine reibungslose Übertragung des Unternehmens zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung kann dazu beitragen, potenzielle Steuerfallen zu vermeiden und Steuervergünstigungen wahrzunehmen. Eine gründliche Unternehmensbewertung für einen potenziellen Verkauf und die Wahl der richtigen Übertragungsstruktur sind ebenfalls wichtige Schritte im Nachfolgeprozess. Eine fehlende oder unzureichende Vorbereitung kann zu steuerlichen und finanziellen Schwierigkeiten führen und den Erfolg des Unternehmens aufs Spiel setzen.
Welche Steuerarten können bei der Unternehmensnachfolge relevant sein?
Bei der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Aspekte, auch in Bezug auf das Steuerrecht, zu berücksichtigen. Die folgenden sind die wichtigsten:
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die beim Tod einer Person erhoben wird und auf den Vermögensübertrag an die Erben anfällt. Bei der Unternehmensnachfolge kann die Erbschaftsteuer erheblich sein, insbesondere wenn es um große Vermögenswerte wie Unternehmen geht. Abhängig vom Verhältnis des Erbenden und des Verstorbenen gibt es Freibeträge, die genutzt werden können. Der Freibetrag im Erbrecht für Kinder beträgt aktuell 400.000€, für Ehegatten 500.000€ und für Enkel 200.000€. Für andere Verwandte sowie für Nicht-Verwandte gilt ein Freibetrag von 20.000€.
Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die fällig wird, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt wird. Dies kann auch bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle spielen, wenn der Eigentümer das Unternehmen vorzeitig an einen Nachfolger übertragen möchte. Analog zu der Erbschaftssteuer gelten auch bei der Schenkung die Freibeträge in gleicher Höhe. Die Freibeträge setzen sich alle 10 Jahre zurück.
Ertragssteuer (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer)
Die Ertragssteuern, zu denen Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zählen, spielen eine wichtige Rolle bei der Nachfolge. Besonders bei der Rechtsform der Personengesellschaft gibt es steuerliche Besonderheiten zu beachten. Vermögen, welches den Gesellschaftern und nicht dem Betrieb gehört, aber betrieblich genutzt wird, ist Sonderbetriebsvermögen und kann steuerrechtliche Konsequenzen haben. Zum Beispiel kann eine an den Betrieb vermietete Immobilie im Eigentum des Gesellschafters zur Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven führen, wenn nicht alles zusammen übertragen wird.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt, je nachdem ob auch Grundstücke und Immobilien Teil der Unternehmensübergabe sind, kann auch diese Steuer anfallen. Je nach Bundesland liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5% und 6,5%.
Worauf sollte man bei der Steuerplanung achten?
Bei der Steuerplanung bezüglich der Nachfolge sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Zeitpunkt der Übertragung
Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge gewissenhaft zu wählen, um steuerliche Belastungen zu minimieren und eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Vorbereitung kann dazu beitragen, die besten steuerlichen Ergebnisse zu erzielen und potenzielle Risiken und Herausforderungen zu vermeiden.
Struktur der Übertragung
Die Wahl der passenden Übertragungsstruktur kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Steuerbelastung haben. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der individuellen Umstände des Unternehmens und der Ziele der Beteiligten. Eine gründliche Prüfung der verschiedenen Rechtsformen und eine erfahrene Beratung können helfen, die optimale Struktur für die Nachfolge des Unternehmens zu wählen.
Bewertung des Unternehmens
Eine sorgfältige Unternehmensbewertung ist ein wichtiger Schritt in der Planung der Unternehmensnachfolge. Die Bewertung hilft dabei, den tatsächlichen Unternehmenswert zu ermitteln, um eine passende Strategie zur Übergabe zu entwickeln und einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Besuchen Sie gerne unsere Homepage für einen schnellen Hinweis, was Ihr Unternehmen wert sein könnte. Falls Sie einen Unternehmensverkauf planen, zögern Sie nicht unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen, um von unserer 30-jährigen M&A-Erfahrung zu profitieren! Unternehmenswertrechner online.
Steuervergünstigungen nutzen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die steuerrechtlich genutzt werden können, um die Nachfolgeplanung so attraktiv wie möglich zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Freibeträge, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen und die Nutzung von Steuervorteilen durch eine rechtzeitige Schenkung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen. Ist eine Nachfolge lange genug vorbereitet, lassen sich Schenkungsfreibeträge möglicherweise mehrfach verwenden, 10 Jahre nach Ausschöpfung der Freibeträge kann man sie erneut nutzen.
Fazit
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der frühzeitig und sorgfältig geplant werden sollte. Deswegen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen. Dies gilt ebenfalls auch für die Strukturierung des Nachfolgeprozesses, um eine reibungslose Übergabe an den Nachfolger zu gewährleisten. Bei Letzterem empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen M&A-Berater.